Zahnersatz Sofort

Zahnersatz ohne Wartezeit

Abschließen, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

Du warst beim Zahnarzt und benötigst Zahnersatz?

Selbst dann kannst Du Deinen Eigenanteil an der Zahnarztrechnung deutlich reduzieren. Denn wir verdoppelt die Leistung Deiner gesetzlichen Krankenkasse, den sogenannten Festzuschuss für Zahnersatz. Und das sogar bis 6 Monate nach Erstellung des Heil- und Kostenplans oder Beginn der Behandlung. Im Idealfall sind so bis zu 100 % der Gesamtrechnung abgedeckt.


  • Einzigartig – denn Du erhältst Deine Leistungen auch, wenn die Behandlung schon angeraten oder begonnen wurde
  • Keine Gesundheitsfragen – und weder Wartezeit noch Leistungsbegrenzungen
  • Doppelter Festzuschuss – die Leistung Ihrer Krankenkasse wird verdoppelt: auf bis zu 100 % der Gesamtrechnung

Deine Leistungen

✔ Leistungen (nur für gesetzlich Versicherte). Wir erstatten bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Leistung in gleicher Höhe wie die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten befundbezogenen Festzuschüsse. Eventuelle Bonus- oder Härtefallleistungen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen für Zahnersatz) werden bei der Berechnung der Leistungshöhe berücksichtigt. Du bekommst Leistungen für Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragenen Zahnersatz. Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Erstattungen Dritter erhältst Du mit der Zahnersatzversicherung maximal die erstattungsfähigen Aufwendungen.


✔ Gegenstand des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Erweiterter Versicherungsschutz besteht für Zahnersatzmaßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten vor dem Versicherungsbeginn begonnen wurden und bei Versicherungsbeginn noch andauern. Als Zahnersatz gelten Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragener Zahnersatz, die Reparatur sowie die jeweils notwendigen Laborarbeiten und Materialien.


✔ Wartezeit: Keine


Trotz bester Pflege bleibt den meisten Menschen Zahnersatz nicht erspart. Oft auch völlig überraschend. Ohne private Vorsorge bezahlst Du als gesetzlich Versicherte(r) einen großen Teil der Kosten für Kronen, Brücken oder Prothesen selbst. Denn die Krankenkasse übernimmt nur einen festgelegten Zuschuss. Dennoch musst Du nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Denn die einzigartige Zahnersatzversicherung mit Sofortleistung kannst Du selbst dann abschließen, wenn die Zahnersatzbehandlung bereits begonnen hat und Dir der Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorliegt. Läuft die Behandlung noch nicht länger als 6 Monate und ist nicht abgeschlossen, erhältst Du folgende Leistung: Wir verdoppelt den Festzuschuss Deiner gesetzlichen Krankenkasse – auf bis zu 100 % der Gesamtrechnung. Im besten Fall beträgt Dein Eigenanteil 0 €. Außerdem gibt es keine Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Jahreshöchstsätze.

Kein Versicherungsschutz besteht für:


  • Zahnersatzmaßnahmen, deren Beginn länger als 6 Monate zurückliegt
  • Zahnersatzmaßnahmen, die vor dem Versicherungsbeginn beendet wurden
  • Gebührenanteile, die den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) nicht entsprechen oder die dort festgesetzten Höchstsätze überschreiten
  • Zahnärztliche bzw. ärztliche Maßnahmen oder zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen. In diesen Fällen können wir Deine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen
  • Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstige Leistungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen
  • Über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) hinausgehende vereinbarte Abrechnungen
  • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  • Auf Vorsatz beruhende Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen


Mindestvertragsdauer

24 Monate – mit Ablauf der Mindestvertragsdauer kannst Du die Zahnersatzversicherung zum Ende jedes Kalendermonats kündigen.

Hinweis

Nur für gesetzlich Versicherte: Die Angebote gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.

Oder willst Du uns jetzt eben anrufen?

Wir sind telefonisch für Dich erreichbar unter 02103/978 3673


Montag bis Freitag: 9:00 - 18:00

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